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Reiseversicherungen

Reiserücktrittsversicherungen - Reiseabbruchversicherungen Auslandsreisekrankenversicherungen - Reisegepäckversicherungen:
Was braucht man wirklich?

Um sich vor und während eines Urlaubs vor den finanziellen Schäden unvorhergesehener Ereignisse zu schützen, bieten viele Versicherungsgesellschaften selbst oder in Verbindung mit den Reiseunternehmen verschiedene Reiseversicherungen an.

ReiseversicherungenReiserücktrittsversicherung

Viele Menschen nutzen heute die attraktiven Frühbucherrabatte der Reiseunternehmen. Wer jedoch sehr lange im Voraus plant geht das Risiko ein, die Reise nicht antreten zu können. Ob ein Unfall, Arbeitslosigkeit oder die Krankheit des Kindes, wer nicht reisen kann, zahlt mitunter hohe Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist daher sinnvoll, denn sie übernimmt die Stornokosten des Veranstalters.

Reiseabbruchversicherung

Ebenso sinnvoll ist eine Reiseabbruchversicherung. Wenn den Eltern oder Kindern zu Hause ein Unfall passiert oder die eigene Wohnung durch einen Brand beschädigt wird, möchte man natürlich zu Hause sein, um alles notwendige regeln zu können. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt auch für diese Fälle die Stornokosten sowie die Mehrkosten für die frühzeitige Rückreise. Auch die noch nicht genutzten Reiseleistungen erhält der Urlauber bei Reiseabbruchversicherungen zurück erstattet.

Auslandsreisekrankenversicherung

Weiterhin unumgänglich ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung, denn die deutschen Krankenkassen übernehmen nur einen Bruchteil der Behandlungskosten im Ausland. Die Reisekrankenversicherung zahlt im Gegensatz hierzu nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch notwendige Medikamente und, sofern medizinisch sinnvoll oder notwendig, auch den Rücktransport nach Hause.
Die Auslandsreisekrankenversicherung kann entweder nur für die Dauer der Reise oder für ein gesamtes Jahr abgeschlossen werden.

Reisegepäckversicherung

Daneben bieten Reiseversicherer auch die Reisegepäckversicherung. Sollte ein Gepäckstück während der Urlaubsreise verloren gehen, ist der Urlauber im Normalfall auf die Kulanz und schnelle Bearbeitung der Fluggesellschaft angewiesen. Diese übernimmt die Kosten für den Ersatz von Kleidung und Kosmetik zudem erst ab einer bestimmten Frist. Die Reisegepäckversicherung hingegen zahlt sofort nach Feststellung des Verlustes einen kleineren Betrag, um dem Urlauber die Möglichkeit zu geben, sich mit dem notwendigsten einzudecken.

All die genannten Versicherungen können entweder als Einzelleistung oder auch als Paket gebucht werden. Im Paket sind sie zudem meist günstiger.

 

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